Maklerprovision: Wer zahlt eigentlich den Makler?
Ein Eigenheim – für viele ein Lebenstraum. Doch der Weg zum Traumhaus ist oft mit vielen Fragen gepflastert, besonders wenn es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien geht. Eine Frage, die dabei immer wieder für Verunsicherung sorgt, ist: Wer zahlt eigentlich den Makler?
Tatsächlich ist die Antwort nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Das klingt zunächst simpel, doch in der Praxis gibt es einige Feinheiten und Ausnahmen.
Früher war es in Deutschland üblich, dass der Käufer die Maklerprovision übernahm. Doch seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 hat sich das geändert. Seither gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Das bedeutet konkret: Beauftragt der Verkäufer den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie, muss er auch die Provision zahlen.
Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. So kann beispielsweise im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer die Maklerprovision übernimmt. Dies ist jedoch nur in einigen Bundesländern und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Um Klarheit zu schaffen, ist es wichtig, sich vor der Beauftragung eines Maklers genau über die Kosten und die geltende Rechtslage zu informieren.
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung, die der Makler für seine Dienstleistung erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz vom Kaufpreis der Immobilie berechnet und ist erst fällig, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde.
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher regional und je nach Makler variieren.
Wer sich für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert, sollte sich im Vorfeld gut informieren und verschiedene Angebote von Maklern einholen. Es lohnt sich auch, über Alternativen zum klassischen Makler nachzudenken, wie beispielsweise Online-Plattformen oder die Beauftragung eines Maklers auf Honorarbasis.
Vorteile und Nachteile der Beauftragung eines Maklers
Die Beauftragung eines Maklers kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Expertise und Marktkenntnis | Kostenfaktor Maklerprovision |
Zeitersparnis | Mögliche Interessenkonflikte |
Professionelle Vermarktung | Eingeschränkte Kontrolle über den Verkaufsprozess |
Letztendlich ist die Entscheidung für oder gegen einen Makler eine individuelle Abwägung. Wer über genügend Zeit und Marktkenntnis verfügt, kann den Immobilienverkauf auch selbst in die Hand nehmen. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen und von der Expertise eines Profis profitieren möchte, ist mit der Beauftragung eines Maklers gut beraten.
Egal ob Käufer oder Verkäufer, wer sich im Vorfeld gut informiert und die wichtigsten Punkte rund um das Thema "Wer zahlt den Makler?" beachtet, kann böse Überraschungen vermeiden und den Immobilienkauf oder -verkauf erfolgreich abschließen.
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