Letzte Wünsche selbst bestimmen: Testament ohne Notar
Was passiert mit meinem Besitz, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Eine Möglichkeit, die eigenen letzten Wünsche festzulegen und den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln, ist das Verfassen eines Testaments. Während viele denken, ein Testament müsse zwingend von einem Notar beurkundet werden, gibt es auch die Möglichkeit, ein Testament selbst zu schreiben – das sogenannte eigenhändige Testament. Insbesondere in einer Hafenstadt wie Bremerhaven, geprägt von Tradition und Selbstständigkeit, ist es verständlich, dass Menschen ihre Angelegenheiten gerne selbst in die Hand nehmen möchten.
Doch wie funktioniert das genau mit dem Testament ohne Notar? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden? Und worauf muss man besonders achten, damit der letzte Wille auch wirklich anerkannt und umgesetzt wird? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das eigenhändige Testament und beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ein Testament selbst zu schreiben, mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Es erspart den Gang zum Notar und die damit verbundenen Kosten. Allerdings birgt die eigenhändige Testamentserrichtung auch einige Risiken. Formfehler können dazu führen, dass das Testament ungültig ist und der letzte Wille des Erblassers nicht umgesetzt werden kann. Daher ist es von großer Bedeutung, sich vorab genauestens zu informieren und die formalen Vorgaben einzuhalten.
Die gesetzliche Grundlage für die Verfassung eines Testaments findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es in § 2247 BGB: „Der Erblasser kann ein Testament durch eigenhändige Schrift und Unterschrift errichten.“ Das bedeutet, das gesamte Testament muss handschriftlich verfasst und persönlich unterschrieben werden. Ein am Computer getipptes und ausgedrucktes Testament ist ungültig, selbst wenn es eigenhändig unterschrieben wurde. Auch das Datum sollte nicht fehlen, um den Zeitpunkt der Testamentserrichtung eindeutig festlegen zu können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Testierfähigkeit. Der Erblasser muss zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geschäftsfähig sein, das heißt, er muss in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite seiner Erklärungen zu erfassen und seinen Willen frei zu bestimmen. Minderjährige oder Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht testierfähig sind, können kein rechtsgültiges Testament errichten.
Vor- und Nachteile eines eigenhändigen Testaments
Die Entscheidung, ob man sein Testament selbst schreibt oder einen Notar hinzuzieht, sollte gut überlegt sein. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, die im Folgenden gegenübergestellt werden:
Vorteil | Eigenhändiges Testament | Notarielles Testament |
---|---|---|
Kosten | Kostenlos oder gering (z.B. für Verwahrung beim Nachlassgericht) | Notarkosten fallen an, abhängig vom Nachlasswert |
Diskretion | Hohe Diskretion, da niemand außer dem Erblasser Kenntnis vom Inhalt hat | Notar ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber Inhalte werden bekannt |
Flexibilität | Jederzeit änderbar oder widerrufbar | Änderungen erfordern neues Testament oder Nachtrag beim Notar |
Nachteil | Eigenhändiges Testament | Notarielles Testament |
Formfehler | Risiko von Formfehlern, die zur Ungültigkeit führen können | Notar stellt formelle Richtigkeit sicher |
Rechtsberatung | Keine Rechtsberatung, Erblasser muss sich selbst informieren | Notar berät zu rechtlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten |
Verwahrung | Erblasser muss selbst für sichere Verwahrung sorgen | Sichere Verwahrung beim Notar und Eintragung im Zentralen Testamentsregister |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein eigenhändiges Testament vor allem dann eine gute Option sein kann, wenn es sich um einen einfachen Nachlass handelt und der Erblasser sich gut informiert hat. Bei komplexeren Verhältnissen, beispielsweise bei Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolgen, ist die Hinzuziehung eines Notars dringend zu empfehlen, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Abschließend sei noch einmal betont, dass dieser Artikel lediglich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellt. Bei konkreten Fragen rund um das Thema Testament sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar wenden.
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